Zertifizierung von Wasserstoff: NWR legt Handlungsempfehlungen für die Zertifizierung von Wasserstoff vor

Der Nationale Wasserstoffrat hat am 09.12.2022 eine neue Stellungnahme veröffentlicht, welche konkrete Handlungsbedarfe zur Zertifizierung von grünem oder CO2-armen Wasserstoff aufzeigt.

Für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende und die Einhaltung der Klimaziele gemäß Pariser Abkommens bzw.  der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 ist ein schneller Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ein zentraler Baustein. Hierfür muss allerdings ein europäischer und international anschlussfähiger Rechtsrahmen geschaffen werden, welcher die Zertifizierung grünem und CO2-armen Wasserstoff und dessen Derivaten regelt. Die Erarbeitung der notwendigen Zertifizierungsregeln ist hoch zeitkritisch, auch wenn die Bemühungen auf internationaler Ebene noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Der Nationale Wasserstoffrat stellt in diesem Papier zunächst die Grundlagen der Zertifizierungsregelungen auf europäischer Ebene vor. Dabei hebt er die fünf vorrangigen Bewertungsdimensionen Zusätzlichkeit, Energieträgerbasis, die THG-Last, die Kohlenstoffquelle für Wasserstoff-Derivate sowie die systemdienliche Interaktion von Elektrolyseuren mit dem Stromsystem hervor. Grundlagen für die Zertifizierung können aus der europäischen Taxonomieverordnung, der RED II (inklusive der hieraus resultierenden Delegierten Rechtsakte), der RED III und der novellierten Gas-Binnenmarktrichtlinie herangezogen werden. Anschließend werden sowohl übergeordnete als auch konkrete Anforderungen an die Zertifizierungsregelungen für grünen und CO2-armen Wasserstoff erörtert, die sich vor allem aus dem möglichst schnellen und robusten Wasserstoffhochlauf ergeben. So fordert der NWR u.a. Ausbauziele und -pfade für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhöhen und entsprechend zu fördern, entsprechende Standards der Taxonomieverordnung für die Ermittlung THG-Emissionen bei der Herstellung von Wasserstoff für die erste Zertifizierungsphase zu nutzen. Ferner wird nachdrücklich empfohlen, längere Übergangsfristen auf größere Betrachtungszeiträume (Monatsbasis) für zeitliche Korrelationen bei netzgebundener Herstellung von grünem Wasserstoff zuzulassen und pragmatische Ansätze für die entsprechenden räumlichen Korrelationen zu verfolgen. Um die Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten, sollen die zum Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme geltenden Zertifizierungskriterien für längere Zeiträume gelten. Nicht zuletzt ist die internationale Anschlussfähigkeit als wichtiges Ziel zu verfolgen.

Die vollständige Stellungnahme des NWR „Die Rolle und notwendige Ausgestaltung der Zertifizierungskriterien für einen schnellen und wirksamen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft" steht hier und unter Stellungnahmen als Download bereit.

Zertifizierungskriterien für Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft (PDF, 109 KB)

Der Nationale Wasserstoffrat

Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen. Der Rat besteht aus 26 hochrangigen Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Die Mitglieder des Wasserstoffrats verfügen über Expertise in den Bereichen Erzeugung, Forschung und Innovation, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Gebäude/Wärme, Infrastruktur, internationale Partnerschaften sowie Klima und Nachhaltigkeit. Der Nationale Wasserstoffrat wird geleitet durch Katherina Reiche, Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und Parlamentarische Staatssekretärin a. D.

Aufgabe des Nationalen Wasserstoffrats ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.

Alle Veröffentlichungen des NWR stehen hier als Download bereit.