Umsetzung RED III in nationales Recht: NWR benennt Grundvoraussetzungen zur Erfüllung der Industriequote

Die Stellungnahme des Nationalen Wasserstoffrats (NWR) vom 1. März 2024 thematisiert die Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in nationales Recht, beschreibt die damit einhergehenden Herausforderungen für die Industrie und benennt konkrete Handlungsempfehlungen.

Die EU-Richtlinie RED III ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Sie sieht detaillierte Quoten für den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) vor, wozu grüner Wasserstoff und dessen Derivate zählen. Für die Industrie ist erstmals eine Industrieunterquote für Wasserstoff mit RFNBO-Qualität festgelegt worden. Der RFNBO-Anteil am industriellen Wasserstoffverbrauch soll bis 2030 bei 42 Prozent und bis 2035 bei 60 Prozent liegen.

Um die Erreichbarkeit der vorgesehenen RFNBO-Quote zu ermöglichen, benennt der NWR konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der RED III in nationales Recht. Aus Sicht des NWR ist die RFNBO-Quote bereits sehr ambitioniert. Um Flexibilisierungspotentiale zu erhalten und Überforderungen der industriellen Anwender zu vermeiden, die den Wasserstoffhochlauf gefährden könnten, sollte die Quotenverpflichtung auf Ebene des Mitgliedstaates angesetzt werden statt auf Branchen- oder gar Unternehmensebene. Zur Erreichung der Quote empfiehlt der NWR daher, einen kohärenten Förderrahmen für RFNBO-Anwendungen zu schaffen sowie die RFNBO-Verfügbarkeit und die Anbindung an die Wasserstoff-Infrastruktur für die Industrie sicherzustellen. Zudem sollten die vorgesehenen Ausnahmeregeln für Zwischen- und Nebenprodukte genutzt und Monitoring- und Berichtspflichten der Unternehmen bürokratiearm gestaltet werden.

Die vollständige Stellungnahme „Umsetzung RED III in nationales Recht (RFNBO-Quote für die Industrie)" vom 1. März 2024 steht hier und unter Stellungnahmen als Download bereit.

RED III (INDUSTRIEQUOTE) (PDF, 98 KB)

Der Nationale Wasserstoffrat

Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen. Der Rat besteht aus 26 hochrangigen Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Die Mitglieder des Wasserstoffrats verfügen über Expertise in den Bereichen Erzeugung, Forschung und Innovation, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Gebäude/Wärme, Infrastruktur, internationale Partnerschaften sowie Klima und Nachhaltigkeit. Der Nationale Wasserstoffrat wird geleitet durch Katherina Reiche, Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und Parlamentarische Staatssekretärin a. D.

Aufgabe des Nationalen Wasserstoffrats ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.

Alle Veröffentlichungen des NWR stehen hier als Download bereit.