Der Nationale Wasserstoffrat
Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) berät die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Wasserstoffpolitik zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045, insbesondere bei Fragestellungen zu Wasserstoff, seinen Derivaten und anderen Molekülen sowie deren Systemdienlichkeit. Der NWR wird von der Bundesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und handelt als unabhängiges, überparteiliches Beratungsgremium. Er besteht aus hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Erstmals wurde der NWR im Sommer 2020 im Zuge der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) berufen. Seine ursprüngliche Aufgabe war es, die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der NWS zu begleiten und zu beraten.
Handlungsempfehlungen
Der NWR befasst sich im Rahmen seines Auftrags mit den Fragestellungen, die ihm durch die Bundesregierung vorgelegt werden und unterbreitet hierzu konkrete Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus kann sich der NWR mit weiteren Fragestellungen befassen. Zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode verfasst der NWR einen Abschlussbericht, der insbesondere auf die unterbreiteten Handlungsempfehlungen und ihre Umsetzung eingeht.
NWR-Geschäftsstelle
Die Satzung sieht die Einrichtung einer Geschäftsstelle vor, die als Sekretariat des NWR dient. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle sollen insbesondere die organisatorische und inhaltliche Unterstützung des NWR, die Koordination der Zusammenarbeit zwischen dem NWR und der Bundesregierung sowie die Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen und Berichte des NWR gehören. Bis zur Einrichtung der Geschäftsstelle wird die Leitstelle Wasserstoff diese Aufgaben übernehmen.





