Der Nationale Wasserstoffrat

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) berät die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Wasserstoffpolitik zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045, insbesondere bei Fragestellungen zu Wasserstoff, seinen Derivaten und anderen Molekülen sowie deren Systemdienlichkeit. Der NWR wird von der Bundesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und handelt als unabhängiges, überparteiliches Beratungsgremium. Der Rat besteht aus hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Mitglieder

Die Mitglieder des Wasserstoffrates verfügen über Expertise in allen Bereichen der Wertschöpfungskette der Wasserstoffwirtschaft und tragen Leitungsverantwortung in ihrer Organisation. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) berufen. Eine Übersicht und weitere Angaben zu den Mitgliedern finden Sie unter Mitglieder des Nationalen Wasserstoffrates. Handlungsempfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates können Sie unter Handlungsempfehlungen als PDF-Dateien herunterladen.

Satzung

Die Tätigkeit des NWR, insbesondere seine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, seine Berufung sowie die Arbeit seiner Geschäftsstelle werden durch die Satzung des NWR vom 1. Juli 2026 bestimmt.