Umsetzung RED in nationales Recht: NWR empfiehlt Vorgaben für Energieträger im Verkehr
Die Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) erhöht den Zielanteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 29 % und legt Mindestquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBO fest. RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) sind erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs, zu denen auch erneuerbarer Wasserstoff und dessen Derivate zählen. Die neuen Vorgaben erfordern Anpassungen im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), um die Ziele des European Green Deal und nationale Klimaziele zu erfüllen. Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 sinnvolle Sofortmaßnahmen hinsichtlich der Übertragung von Anrechnungsquoten beschlossen. Darüber hinaus gibt der NWR drei zentrale Handlungsempfehlungen:
1. Ambitionierte Gesamtquote etablieren: Deutschland steht unter Druck, seine Klimaziele einzuhalten und Milliardenzahlungen an die EU zu vermeiden. Dabei sollte entweder die THG-Minderungsquote unter Berücksichtigung des heutigen Gültigkeitsbereichs und der Mehrfachanrechnungen von 25 % auf 35 % erhöht oder eine Erweiterung des Gültigkeitsbereichs auf die Schifffahrt und den Luftverkehr bei Beibehaltung des 25 %-Ziels und der bestehenden Mehrfachanrechnungen vorgenommen werden.
2. Hochlauf von RFNBO beschleunigen: Die RFNBO-Quote sollte über die RED-Vorgabe von 1 % hinaus auf 5 % angehoben werden, um Investitionsanreize zu schaffen. Die Quote sollte in Form eines Zertifikatehandels umgesetzt und bei Nichteinhaltung durch Strafen abgesichert werden.
3. Langfristige Marktanreize setzen: Mehrfachanrechnungen für Strom und RFNBO sollen Investitionssicherheit bieten und den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Marktes fördern. Gesetzliche Rahmenbedingungen sollen bis 2035 die Mehrfachanrechnung von RFNBO garantieren. Ambitionierte THG-Minderungsquoten für 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2045 erreicht wird.
Ambitionierte, marktgerechte Ziele und ein jährlicher Korrekturprozess für THG-Quoten sollten zukünftig sicherstellen, das Preisniveau stabil zu halten und die Anreize entsprechend zu erhöhen.
Die Stellungnahme „Umsetzung RED in nationales Recht: Vorgaben für Energieträger im Verkehr“ vom 22. November 2024 steht hier und unter Stellungnahmen als Download bereit.
Der Nationale Wasserstoffrat
Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen. Der Rat besteht aus 26 hochrangigen Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Die Mitglieder des Wasserstoffrats verfügen über Expertise in den Bereichen Erzeugung, Forschung und Innovation, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Gebäude/Wärme, Infrastruktur, internationale Partnerschaften sowie Klima und Nachhaltigkeit. Der Nationale Wasserstoffrat wird geleitet durch Katherina Reiche, Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und Parlamentarische Staatssekretärin a. D.
Aufgabe des Nationalen Wasserstoffrats ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.
Alle Veröffentlichungen des NWR stehen hier als Download bereit.