NWR begrüßt die EU-Verordnung zur Zertifizierung von CO2-armem Wasserstoff
Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat eine Stellungnahme zur geplanten EU-Verordnung über die Zertifizierung von CO2-armem Wasserstoff veröffentlicht. Der NWR begrüßt den Vorstoß der Europäischen Kommission als wichtigen Schritt zum schnellen Aufbau eines Wasserstoffmarktes, sieht aber noch Optimierungsbedarf bei einigen Aspekten.
Mit dem vorgelegten Entwurf zur Methodologie zur Berechnung der Treibhauseinsparungen von CO2-armem Wasserstoff werden weitere Herstellungsrouten für Wasserstoff geregelt. Diese entsprechen zwar nicht den relativ engen Anforderungen an erneuerbaren Wasserstoff, können aber trotzdem signifikante Beiträge zur Emissionsminderung leisten. In seiner Stellungnahme erklärt der NWR, dass der Delegierte Rechtsakt damit eine wichtige regulatorische Lücke für den Hochlauf schließt. Gerade für die Anfangsphase des Markthochlaufs sind pragmatische und lernorientierte Ansätze aus Sicht des NWR notwendig. Die Zertifizierungskriterien gilt es international anschlussfähig und praxistauglich zu gestalten. Verbesserungspotenzial am vorgelegten Entwurf sieht der NWR bei der flexibleren Bewertung der CO2-Last von Netzstrom, der Verwendung projektspezifischer Daten für die Vorkettenemissionen zum Beispiel mit Blick auf Methanleckagen sowie der Möglichkeit Power-Purchase-Agreements (PPA) für kohlenstoffarmen Strom abzuschließen.
Die Stellungnahme „Zertifizierungskriterien für CO2-armen Wasserstoff“ steht hier und unter Stellungnahmen als Download bereit.




