NWR äußert sich zu Fit-for-55: Höheres Ambitionsniveau nötig und möglich

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat sich in seiner Sitzung am 29. Oktober 2021 unter anderem mit dem Fit-for-55-Paket der Europäischen Union befasst. Inhalt des Pakets sind Vorschläge der EU-Kommission zur Neufassung oder Änderung von Richtlinien und Verordnungen im Bereich der Klimaschutzpolitik zur Umsetzung des European Green Deal. Der NWR hat sich in einer ersten Runde zu den wasserstoffrelevanten Planungen der EU für eine Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation - AFIR) sowie den Einsatz alternativer Treibstoffe in der Luft- und Seefahrt (ReFuel Aviation und FuelEU Maritime) geäußert.

Die Infrastruktur-Verordnung sei für die Einführung und Nutzung von Wasserstoff im Verkehr ein zentrales Element, so die NWR-Vorsitzende Katherina Reiche. Insbesondere die direkte Verknüpfung mit der TEN-T-Verordnung, die Ziele für den Ausbau der europäischen Verkehrsnetze bis 2030 und 2050 festlegt, sei logisch und folgerichtig. Allerdings fehle noch ein fairer Lastenausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten, um den Infrastrukturausbau für alternative Kraftstoffe den unterschiedlichen CO2-Reduktionszielen anzupassen. Weiterhin seien beim Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur ambitionierte Ziele notwendig. Das beziehe sich auf die Breite der Fahrzeuganwendungen, auf die Maximalabstände von Tankstellen, aber auch auf die Berücksichtigung von gasförmigem und flüssigem Wasserstoff. Kritisch beurteilt der NWR insbesondere das Fehlen konkreter Ausbauvorgaben für die Jahre 2025 und 2035. „Wir gehen davon aus, dass 2035 zumindest der überregionale Schwerlastverkehr weitestgehend defossilisiert ist. Das heißt, dass dann entlang dem TEN-T Gesamtnetz in beide Richtungen mindestens alle 60 km eine H2-Tankstelle mit einer Mindestkapazität von sechs Tonnen Wasserstoff pro Tag nötig ist“, so Reiche.

Mit Blick auf die Initiative ReFuel Aviation mahnt der NWR ein höheres Ambitionsniveau an: „Wir halten es klimapolitisch für notwendig und technisch auch für möglich, den Bedarf in der Luftfahrt bis 2050 zu 100 % mit nachhaltigen Treibstoffen zu decken“, ist Katherina Reiche überzeugt. Auch beim Hochlauf sieht das Beratungsgremium der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf: Ein kontinuierlicher und bereits um 2035 beginnender Hochlauf wäre wünschenswert, so Reiche. „Außerdem sind ehrgeizigere und zugleich technologisch umsetzbare Ziele für den Einsatz synthetischer Treibstoffe von 0,8 % bis 2027 und 2,5 % bis 2030 anzustreben, um Impulse in den Markt zu senden.“ Weitere signifikante Verbesserungen seien durch die Nutzung von Wasserstoff in Brennstoffzellen oder Verbrennungsmotoren möglich, um die Emissionen von CO2, Ruß und Aerosolvorläufern auf nahezu null zu reduzieren. Auch zur europäischen Vereinheitlichung von Regelungen, zum Berichtswesen durch die Fluggesellschaften und zur Zertifizierung und Zulassung äußert sich der NWR in seiner Stellungnahme.

„FuelEU Maritime verfolgt einen vielversprechenden Ansatz zur Steigerung des Anteils wasserstoffbasierten Kraftstoffe und nachhaltiger Biokraftstoffe“, konstatiert Reiche. Um insbesondere Wettbewerbsverzerrungen in der internationalen Schifffahrt zu vermeiden, müsse aber sichergestellt werden, dass die Ziele der EU auch international umsetzbar sind. Auch in der Schifffahrt plädiert der NWR für eine schnellere Umsetzung der Reduktionsziele. Katherina Reiche dazu: „Die zur Herstellung von nachhaltigen Kraftstoffen benötige Technologie hat inzwischen einen Reifegrad erlangt, der die industrielle Skalierung ermöglicht.“ Der NWR fordere daher die Einführung eines zweiten Reduktionspfads, der den intra-EU-Schiffsverkehr separat regelt und ein höheres Niveau für die Minderung der Treibhausgasemissionen festlegt. Durch den anspruchsvollen Wasserstoffhochlauf in der Schifffahrt entstehe ein großer Markt für CO2-neutrale, wasserstoffbasierte Kraftstoffe, der zum Erfolg des Wasserstoffhochlaufs insgesamt beitragen und Europas Technologieführerschaft profilieren werde, unterstreicht Reiche.

Der NWR wird sich in seiner nächsten Sitzung mit weiteren Aspekten des Fit-for-55-Paktes der EU befassen.

Die Stellungnahmen stehen am Seitenende sowie auf der Seite "Stellungnahmen" als Download bereit.

Der Nationale Wasserstoffrat

Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen. Der Rat besteht aus 26 hochrangigen Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Die Mitglieder des Wasserstoffrats verfügen über Expertise in den Bereichen Erzeugung, Forschung und Innovation, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Gebäude/Wärme, Infrastruktur, internationale Partnerschaften sowie Klima und Nachhaltigkeit. Der Nationale Wasserstoffrat wird geleitet durch Katherina Reiche, Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und Parlamentarische Staatssekretärin a. D.

Aufgabe des Nationalen Wasserstoffrats ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.

 

Die Stellungnahme "Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung zum Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuel Infrastructure Regulation – AFIR)" finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Download:

Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung zum Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuel Infrastructure Regulation – AFIR) (PDF, 542 KB)

Die Stellungnahme "Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Fit for 55-Dossier ReFuelEU Aviation)" finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Download:

Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Fit for 55-Dossier ReFuelEU Aviation) (PDF, 539 KB)

Die Stellungnahme "Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (Fit for 55-Dossier FuelEU Maritime)" finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Download:

Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (Fit for 55-Dossier FuelEU Maritime) (PDF, 524 KB)